"Die Höhle der Löwen": Das steht in den geheimen Knebel-Verträgen

Lena-Marie Lübker, Editor

Sprech-Verbot, Beleidigungsverbot oder die Ideenklau-Klausel - Jetzt kommt die ganze Wahrheit über die knallharten Knebel-Verträge bei „Die Höhle der Löwen“ ans Licht. 

Investoren und Gründer unterliegen bei "Die Höhle der Löwen" strengen Verträgen. Foto: TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Viele Gründer träumen davon ihr Produkt eines Tages bei „Die Höhle der Löwen“ den Investoren vorzustellen. Mit dem Rückenwind und den Millionen von Carsten Maschmeyer, Dagmar Wöhrl und Co. steht einer erfolgreichen Vermarktung nichts mehr im Wege. Doch um einen der Investoren an Land zu ziehen, müssen die Gründer einiges in Kauf nehmen. Mit knallharten Knebel-Verträgen stellt VOX sicher, dass keiner der innovativen Köpfe aus der Reihe tanzt.

So klappt die Bewerbung bei "Die Höhle der Löwen"

Alljährlich bewerben sich tausende Gründer bei "Die Höhle der Löwen" und hoffen darauf mit ihrem innovativen Produkt einen der rar gesäten Millionen-Deals abzustauben. Die Bewerbung zur beliebten VOX-Show läuft über Sony Pictures Film und Fernseh Productions GmbH. Dort muss ein Online-Formular mit diversen Fragen zur Person und der Erfindung ausgefüllt werden. Doch die letzte Hürde ist nach dem Abschicken noch nicht gemeistert. Bevor sie Teil der Show werden, müssen die Gründer einen strengen Vertrag unterzeichnen.

"Die Höhle der Löwen": Die wichtigsten Klauseln der Verträge von VOX

Wer einen Blick auf die Verträge der Gründer bei „Die Höhle der Löwen“ wirft, der staunt nicht schlecht. Vor lauter Verboten raucht einem schnell der Kopf. Vom Kontaktverbot über das Konkurrenz-Verbot bis hin zum Sprech-Verbot, für wirklichen jeden Fall ist vorgesorgt. "Bild" hat einen Blick auf die wichtigsten Klauseln der Knebelverträge bei „Die Höhle der Löwen“ geworfen. So sehen die Regeln aus:

Kontaktverbot

Wer sich bei "Die Höhle der Löwen" bewerben möchte, der darf vorab keinen Kontakt mit den Investoren aufnehmen. Das bedeutet für die Gründer: Abwarten und Tee trinken, ob sie wirklich eine Einladung in die VOX-Show erhalten.

Verhandlungsverbot

Damit keiner mehrgleisig fährt, müssen sich die Gründer bereiterklären exklusiv mit den Investoren über eine Beteiligung an ihrem Produkt zu verhandeln. Es dürfen keine Nebengespräche geführt werden! Falls nach der Show ein Deal nicht zustande kommt, bleiben fünf Tage Zeit dem zu widersprechen.

Sprech-Verbot

Wichtiges Kriterium: Bei "Die Höhle der Löwen" muss absolutes Stillschweigen gewahrt werden. Vor der Aufzeichnung dürfen die Gründer mit niemandem über ihren Auftritt sprechen.

Beleidigungsverbot

Was eigentlich selbstverständlich erscheint, wird in den Verträgen von "Die Höhle der Löwen" noch einmal festgehalten. Während der Aufzeichnung dürfen die Gründer die Investoren oder ihre Konkurrenten nicht beleidigen oder schlechtmachen. Läuft was schief, heißt es also dreimal tief durchatmen...

Ideenklau-Klausel

Die Gründer müssen in ihren Verträgen versichern, dass die Idee zum Projekt ihre eigene ist. Damit sichert sich der Sender VOX ab, falls es doch einmal zu einer Klage wegen Ideenklau kommen sollte.

Konkurrenz-Verbot

Falls bei "Die Höhle der Löwen" kein Deal rausspringt, müssen die Gründer trotzdem die Füße stillhalten. Eine Bewerbung bei ähnlichen Formaten der Konkurrenz ist nämlich nicht erlaubt. Das strenge Verbot gilt bis zu zwei Jahre!

Verbrecherklausel

Ob ein kleiner Ladendiebstahl oder der Finanzbetrug im großen Rahmen, bei seiner Bewerbung muss jeder Gründer angeben, ob es ein laufendes strafrechtliches Verfahren gegen ihn gibt oder er bereits verurteilt wurde.

Wer gegen eine der Klauseln aus dem "Die Höhle der Löwen"-Vertrag verstößt, riskiert eine saftige Vertragsstrafe. Wert ist es die große Chance trotzdem allemal!

Diese fünf Gründer haben das geschafft, wovon so viele "Die Höhle der Löwen"-Bewerber träumen: