In eigener Sache: Rüge bezüglich Berichterstattung im Fall Daniel Küblböck
Wegen eines Verstoßes gegen den Pressekodex, Ziffer 1 und 2 hat der deutsche Presserat gegen InTouch-online.de eine Rüge bezüglich des Artikels "Daniel Küblböck lebt: Jetzt kommt alles raus“ am 04.03.2021 ausgesprochen. Diese Rüge wurde wie folgt begründet:
Die Überschrift ist nicht durch den Inhalt des folgenden Berichts gedeckt. Durch sie entsteht der falsche Eindruck, dass der bekannte Sänger, der vor mehr als zwei Jahren auf einer Kreuzfahrtreise auf hoher See verschollen war, noch lebt. Hiervon ist im zugehörigen Artikel nicht mehr die Rede. Im Text selbst geht es vielmehr um die juristische Frage, ob Daniel Küblböck gerichtlich für tot erklärt wird und welche Auswirkungen dies hinsichtlich finanzieller Ansprüche an seine Erben hat. Die nicht vom Text gedeckte Überschrift verletzt die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Die Überschrift spielt zudem bewusst mit der Erwartungshaltung der Leserschaft und führt sie in die Irre. Das ist ethisch besonders problematisch, da es sich um das Leben eines Menschen handelt und stellt eine Form von "Clickbaiting" dar, die geeignet ist, das Ansehen der Presse zu beschädigen.
Wir haben nach Eingang dieser Beschwerde den Artikel umgehend offline genommen und bedauern, dass er so in dieser Form veröffentlich wurde. Gerade in Bezug auf das Sensibilität bezüglich der Thematik "Tod und Leben" stimmen wir dem Presserat zu. Durch sorgfältige Prüfung und Optimierung unserer Prozesse und der internen redaktionellen Aufarbeitung dieses Falls, können wir in Zukunft ausschließen, dass so etwas nochmal passiert.
Wir möchten an dieser Stelle nochmal ausdrücklich um Entschuldigung bitten, dass der Artikel so veröffentlicht wurde.