In eigener Sache: Rüge bezüglich Berichterstattung im Fall Daniel Küblböck

Wegen eines Verstoßes gegen den Pressekodex, Ziffer 1 und 2 hat der deutsche Presserat gegen InTouch-online.de eine Rüge bezüglich des Artikels "Daniel Küblböck lebt: Jetzt kommt alles raus“ am 04.03.2021 ausgesprochen. Diese Rüge wurde wie folgt begründet:

InTouch
Foto: InTouch
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Die Überschrift ist nicht durch den Inhalt des folgenden Berichts gedeckt. Durch sie entsteht der falsche Eindruck, dass der bekannte  Sänger,  der  vor  mehr  als  zwei  Jahren  auf  einer  Kreuzfahrtreise  auf  hoher  See verschollen war, noch lebt. Hiervon ist im zugehörigen Artikel nicht mehr die Rede. Im Text selbst geht es vielmehr um die juristische Frage, ob Daniel Küblböck gerichtlich für tot erklärt wird und  welche  Auswirkungen  dies  hinsichtlich  finanzieller  Ansprüche  an  seine  Erben  hat. Die  nicht  vom  Text  gedeckte  Überschrift  verletzt  die  journalistische  Sorgfaltspflicht  nach Ziffer  2  des  Pressekodex. Die  Überschrift spielt  zudem  bewusst  mit  der  Erwartungshaltung der Leserschaft und führt sie in die Irre. Das ist ethisch besonders problematisch, da es sich um  das  Leben  eines  Menschen  handelt  und  stellt  eine  Form  von "Clickbaiting"  dar,  die geeignet ist, das Ansehen der Presse zu beschädigen.

Wir haben nach Eingang dieser Beschwerde den Artikel umgehend offline genommen und bedauern, dass er so in dieser Form veröffentlich wurde. Gerade in Bezug auf das Sensibilität bezüglich der Thematik "Tod und Leben" stimmen wir dem Presserat zu. Durch sorgfältige Prüfung und Optimierung unserer Prozesse und der internen redaktionellen Aufarbeitung dieses Falls, können wir in Zukunft ausschließen, dass so etwas nochmal passiert.

Wir möchten an dieser Stelle nochmal ausdrücklich um Entschuldigung bitten, dass der Artikel so veröffentlicht wurde.