Jan Böhmermann: Ärger um den Moderator! Jetzt ermittelt die Polizei

Jan Böhmermann hat es zu weit getrieben! Da er in seiner TV-Show "ZDF Magazin Royal" mit einer Waffe hantierte, ermittelt nun die Polizei.

Jan Böhmermann
Jan Böhmermann muss heftige Kritik einstecken. Foto: IMAGO / Panama Pictures
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Gegen den "ZDF Magazin Royal"-Moderator Jan Böhmermann (43) wird ermittelt! In der Ausgabe vom 1. März ging es in der Satire-Show unter anderem um den deutschen und internationalen "Jagd-Adel". Mit einem Gewehr in der Hand sprach der Moderator rund 20 Minuten über das Thema. Zu viel für das deutsche Fernsehen!

Gegen Jan Böhmermann wird ermittelt

Der Moderator nimmt - wie gewohnt - auch dieses Thema aufs Korn und sagt ironische Sätze wie: "Ich erschieße Tiere, weil es den Tieren hilft und weil ich den Wald schützen möchte." Den sogenannten "Jagd-Adel" zieht Jan ebenfalls durch den Kakao und macht sich unter anderem über Prinz Harry (39) lustig. Immer mit seinem Gewehr in der Hand. Und Jan drückt auch ab! Am Ende der Show zielt er sogar auf seine Band und läuft dann mit der Waffe in der Hand auf das Publikum zu. Natürlich alles aus Spaß.

Doch die Kölner Polizei sieht das anders: "Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen", sagt Polizeisprecherin Annemarie Schott gegenüber "Bild". "Es wird geprüft, um was für eine Waffe es sich gehandelt hat und ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat", heißt es weiter.

Strafrechtlich gesehen ist ein Waffenschein notwendig, um diese Art von Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Ausgenommen sind private (Geschäfts)-Räume. Ob das TV-Studio ein eigener Geschäftsraum ist, gilt es jetzt zu prüfen. Außerdem wird geprüft, ob es sich bei dem Gewehr überhaupt um eine funktionsfähige Waffe handle.

Sollte Jan Böhmermann gegen das Waffengesetz verstoßen haben, drohen ihm Geldstrafen oder sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

Quellen

IT7