Große Sorge um Alfons Schuhbeck – ist der Starkoch zu krank für den Knast?

Neue Details im Fall Alfons Schuhbeck: Der TV-Koch ist schwer erkrankt – und steht trotzdem bald wieder vor Gericht. Die große Frage: Muss er zurück ins Gefängnis?

Alfons Schuhbeck schaut in die Ferne  - Foto:  IMAGO / Sven Simon

Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht ins Gefängnis.

© IMAGO / Sven Simon

Uhr

Trotz seiner Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe bleibt Starkoch Alfons Schuhbeck zunächst auf freiem Fuß. Der Grund ist ernst: Sein Gesundheitszustand macht eine Rückkehr in die Justizvollzugsanstalt momentan unmöglich. Die Staatsanwaltschaft München bestätigt, dass aktuell geprüft werde, ob eine adäquate medizinische Versorgung im Gefängnis überhaupt möglich ist.

Schwere Krankheit stoppt Haft – vorerst

Der einst gefeierte TV-Koch soll sich nach Angaben der "Bild" mehrmals pro Woche ärztlichen Behandlungen unterziehen. Sein Umfeld berichtet laut der Zeitung, dass Schuhbeck die Situation gefasst, aber zuversichtlich ertrage. Offenbar ist die medizinische Betreuung so komplex, dass sogar ein Krankenhausaufenthalt im Raum stand – und nun die Haft für unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde.

Die Münchner Staatsanwaltschaft teilte dazu mit: "Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann. Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden."

Alfons Schuhbeck hat Millionen hinterzogen

Schuhbeck war im Oktober 2022 vom Landgericht München I zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der heute 76-Jährige hatte laut Gericht 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen – unter anderem, indem er mithilfe eines eigens entwickelten Programms über 1.000 Mal in die Kassen seiner Restaurants griff.

Seine Reue zeigte er schon damals öffentlich: "Ich habe einiges falsch gemacht. Ich habe allen etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin", gestand er im Prozess. "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun."

Neuer Prozess startet Ende Juni

Doch trotz seiner gesundheitlichen Probleme ist das juristische Kapitel für Schuhbeck noch nicht abgeschlossen. Ab dem 24. Juni steht er erneut vor Gericht – dieses Mal wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen. Geplant sind vier Verhandlungstage, ein Urteil könnte bereits am 14. Juli fallen.