DSDS: Knallhart-Verträge der Kandidaten enthüllt!

Seit einigen Wochen läuft die neue Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" bei RTL. Nun wurden die Knallhart-Verträge der Kandidaten enthüllt...

Die DSDS-Jury
Foto: RTL / Stefan Gregorowius
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DSDS-Kandidaten müssen sich an knallharte Regeln halten

Die Kandidaten müssen sich aber dennoch an knallharte Regeln halten, welche vertraglich geregelt sind. Nun ist durchgesickert, an was sich die Superstar-Anwärter halten müssen. Demnach droht bei „unrichtigen“ oder „irreführenden“ Angaben der Rausschmiss, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Kandidat überträgt sämtliche „Urheber“ und „Vergütungsrechte“ an die Produktion. Das bedeutet: Der Kandidat verdient zunächst keinen einzigen Cent.

Die Produktion muss verlassen, wer während der DSDS-Zeit einen Vertrag mit Dritten abgeschlossen hat. Der Kandidat muss der Produktion uneingeschränkt zur Verfügung stehen - das heißt: Urlaub oder ähnliches muss mit der Produktion abgesprochen werden. Um seine Gesundheit nicht zu gefährden, darf der Kandidat keinen Extremsport wie Skifahren oder Motorsport betreiben. Bis zu einem Monat nach dem Finale darf der Teilnehmer weder Cover- noch eigene Songs veröffentlichen, da sonst eine Vertragsstrafe droht.

Was die größten Schicksale der DSDS-Kandidaten waren, erfahrt ihr hier im Video:

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Video: RTL/Glutamat/TVMovie