Hafturteil gegen Alfons Schuhbeck gefallen: So lange muss er ins Gefängnis!
TV-Koch Alfons Schuhbeck muss erneut ins Gefängnis – diesmal nicht nur wegen Steuern, sondern auch wegen Betrugs mit Corona-Hilfen. Wie konnte es so weit kommen?

Alfons Schuhbeck muss erneut ins Gefängnis.
© IMAGO / Sven Simon
Der bekannte Fernsehkoch Alfons Schuhbeck steht wieder im Mittelpunkt eines Strafverfahrens und das mit bitterem Ausgang: Vier Jahre und drei Monate Haft lautete das Urteil des Landgerichts München I. Für viele Fans ist das ein Schock, denn Schuhbeck galt einst als einer der ganz Großen am deutschen Herd.
Corona-Zeit als Wendepunkt: Alfons Schuhbeck nutzte die Notlage aus
Besonders erschütternd: Die Richter verurteilten den 76-Jährigen nicht nur wegen Insolvenzverschleppung, sondern auch wegen Betrugs mit staatlichen Coronahilfen. Laut Staatsanwaltschaft habe er die Pandemie gezielt genutzt, um an Geld zu kommen – obwohl viele Menschen in dieser Zeit selbst um ihre Existenz kämpften.
In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin sogar von "grobem Eigennutz". Sein Firmenimperium sei ihm "leider Gottes über den Kopf gewachsen", doch statt rechtzeitig Konsequenzen zu ziehen, habe Schuhbeck krampfhaft versucht, sein Lebenswerk und den äußeren Schein zu bewahren – und dabei alle Warnzeichen ignoriert.
Millionen-Steuerhinterziehung bereits 2022 geahndet
Was viele nicht wissen: Dieses neue Urteil kommt nicht allein daher. Es bezieht eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit ein, die bereits 2022 ausgesprochen wurde. Damals hatte das Landgericht München I Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt – wegen nicht gezahlter Steuern in Millionenhöhe.
Doch weil Schuhbeck inzwischen ernsthaft erkrankt ist, wurde die Haftstrafe zwischenzeitlich ausgesetzt. Ob er seine neue Haft antreten muss, hängt nun davon ab, ob sein Gesundheitszustand es zulässt.
Höhere Strafe zunächst gefordert
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar eine Strafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert. Das Gericht blieb etwas darunter – auch weil Schuhbeck sich gegen Ende des Verfahrens geständig zeigte.