"Let's Dance" 2025: Die geheimen Verträge der Stars – das steht drin!

"Let's Dance" ist endlich wieder gestartet. Doch auch 2025 müssen sich die Kandidaten an einige Regeln halten. Was steht in ihren harten Verträgen?

Let's Dance: Kandidaten 2025
Was steht in den "Let's Dance"-Verträgen? Foto: RTL / Stefan Gregorowius
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Es wird wieder getanzt! Vergangenen Freitag wagten sich die Kandidaten von "Let's Dance" 2025 erstmals aufs Parkett. Nun steht auch endlich fest, wer mit wem tanzt. Worüber hingegen öffentlich vehement geschwiegen wird: die "Let's Dance"-Verträge. Kein Wunder, denn die sollen es in sich haben.

Schon in der Vergangenheit wurden immer wieder Details aus den Verträgen der Stars enthüllt. Dabei geht es sowohl um die Gage, Vertragsstrafen als auch kuriose Klauseln, die sich unter anderem mit Diebstahl befassen.

2023 enthüllte die "Bild" die geheimen Verträge von "Let's Dance". Damals sorgte vor allem die Klau-Klausel für Aufsehen. Diese besagt: Alle Sachen – von Kostümen bis Requisiten – dürfen nur für die Produktion verwendet und nicht ohne Zustimmung der Produktion anderweitig verwendet oder gar entwendet werden. Ob in der Vergangenheit wohl der ein oder andere Promi ein "Let's Dance"-Andenken vom Set mit nach Hause nehmen wollte?

Harte Regeln für "Let's Dance"-Kandidaten

Wenn ein Star gegen den Vertrag verstößt, drohen böse Konsequenzen. Wer gekündigt wird, erhält auch nur anteilig seine Gage, also nur das Geld, das er bis zum Zeitpunkt seiner Kündigung verdient hat.

Es kann bei bestimmten Verstößen sogar zu Vertragsstrafen kommen. Dazu zählt zum Beispiel Unzuverlässigkeit. Wer sich also einmal verpflichtet hat und dann schwänzt, muss mit einer Strafzahlung rechnen, die sofort fällig ist. Auch wer gegen die Schweigepflicht verstößt, muss zahlen. Denn es ist den Kandidaten nicht erlaubt, negative oder vertrauliche Informationen weiterzugeben.

Selbst kündigen kann ein Kandidat übrigens nicht. Wer einmal unterschrieben hat, muss teilnehmen. Nur die Produktion kann ihrerseits eine Kündigung aussprechen.

"Let's Dance": Keine Drogen, kein Extremsport

Außerdem gibt es eine Drogen-Klausel. Sowohl der Konsum als auch der Besitz von illegalen Drogen oder illegalen Medikamenten ist für den Promi während des Mitwirkens an der Produktion streng untersagt.

Um das Verletzungsrisiko minimal zu halten, dürfen die Stars während der Produktionszeit auch keinem Extremsport nachgehen. Hinzukommt, dass die Teilnehmer immer erreichbar sein müssen. Auch sind sie vertraglich dazu verpflichtet, auf Wunsch des Senders und der Produktion bis zu fünf Tage kostenlos an Marketing- und Promo-Maßnahmen teilzunehmen. Dazu zählen Interviews und Fotoshootings, aber auch Talkshow-Auftritte.

Ob sich diese Klauseln und Angaben auch 2025 noch in den "Let's Dance"-Verträgen stehen, ist ungewiss. Aber in der Vergangenheit scheinen sich die Knallhart-Verträge wohl bewährt zu haben.

RTL zeigt die neue Staffel "Let's Dance" seit dem 21. Februar immer freitags zur Primetime im Free-TV oder parallel im Livestream bei RTL+.

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